In Wien gibt es derzeit einige Entwicklungen im Bereich der sozialen Sicherheit, die sowohl für die betroffenen Personen als auch für die Gesellschaft insgesamt von großer Bedeutung sind. Ein zentrales Thema ist der Wohnschirm, der bis 2029 in Kraft bleibt und bereits vielen Menschen in Notlagen geholfen hat. Besonders Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) hebt hervor, dass durch diese Maßnahme rund 40.000 Menschen unterstützt werden konnten. Die FPÖ hat zwar ihre Zustimmung signalisiert, doch Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch äußerte Bedenken, dass überproportional oft Personen ohne österreichischen Pass von der Maßnahme profitieren könnten.
Die Grünen, vertreten durch Sozialsprecher Markus Koza, haben sich für einen einstimmigen Beschluss eingesetzt, fordern jedoch auch eine Wiederherstellung von Zuverdienstmöglichkeiten zu Arbeitslosenleistungen. Damit soll Armut effektiv vorgebeugt werden. In diesem Zusammenhang betont auch SP-Sozialsprecher Josef Muchitsch die Relevanz des Wohnschirms, da zuletzt 4.000 Menschen von Delogierungen absehen konnten. NEOS-Sozialsprecher Johannes Gasser weist auf die hohen Kosten der Obdachlosigkeit hin, die durch die Verhinderung von Delogierungen gesenkt werden könnten.
Erweiterte Kontrollmöglichkeiten im Pflegebereich
Ein weiteres wichtiges Thema sind die erweiterten Kontrollmöglichkeiten beim Pflegegeld. Die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) ist nun in der Lage, Entscheidungsträger bei Unterversorgung zu informieren und kann mehr Daten erheben, etwa zum Allgemeinzustand, zur Wohnsituation und zu den sozialen Kontakten der pflegebedürftigen Person. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass die Leistungen der Pflegeversicherung auch tatsächlich den Bedürfnissen der Betroffenen entsprechen. Es ist wichtig zu beachten, dass die soziale Pflegeversicherung das Pflegerisiko nicht vollständig abdeckt. Damit pflegebedürftige Personen nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten, kann ein Antrag auf Sozialhilfe („Hilfe zur Pflege“) gestellt werden, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen.
Die Anspruchsvoraussetzungen sind klar geregelt: Nur pflegeversicherte Personen mit einem festgestellten Pflegegrad haben Anspruch auf Leistungen. Dabei wird der Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst festgestellt. Für die Berechnung der Sozialhilfe fließen verschiedene Einkünfte in die Bewertung ein, und auch das Vermögen muss bis auf ein Schonvermögen für die Heimkosten eingesetzt werden. Hierbei ist es wichtig, dass das Sozialamt nur dann an den Pflegekosten beteiligt wird, wenn die Person oder deren Partner nicht ausreichend Einkommen oder Vermögen haben.
Soziale Sicherheit als Menschenrecht
Die Themen soziale Sicherheit und soziale Absicherung sind nicht nur in Österreich wichtig, sondern auch weltweit. Laut Artikel 22 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 ist soziale Sicherheit ein fundamentales Menschenrecht. Diese Systeme schützen vor Armut und individuellen Risiken im Lebenslauf, wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit, und sind entscheidend im Kampf gegen Armut und Hunger. Schätzungen zufolge verringern bestehende Sicherungsnetze die Zahl der Menschen in extremer Armut weltweit um rund ein Drittel.
In einer Zeit, in der die Gesellschaft vor zahlreiche Herausforderungen steht, von Naturkatastrophen bis hin zu wirtschaftlichen Krisen, ist es umso wichtiger, dass wir anpassungsfähige soziale Sicherungssysteme haben, die Menschen helfen, Krisen zu überstehen und widerstandsfähige Gemeinschaften zu schaffen. Die aktuellen Entwicklungen in Wien zeigen, dass soziale Sicherheit auch auf lokaler Ebene einen direkten Einfluss auf das Leben vieler Menschen hat und dass die Politik gefordert ist, diese Systeme weiter zu stärken.