Österreich hat sich entschieden, den Raser-Alarm ernst zu nehmen! Ab Oktober 2027 wird das Land die Regeln für Verkehrsdelikte erheblich verschärfen. Insbesondere Leasingfahrzeuge und Autos im Miteigentum werden dann nicht mehr vor der Beschlagnahme und Versteigerung geschützt sein. Diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) schließt eine bisherige Regelungslücke und zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Die neuen Maßnahmen treten in Kraft, nachdem bereits seit März 2024 Fahrzeuge bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen vorläufig aus dem Verkehr gezogen werden können. Für Raser, die mehr als 90 km/h außerhalb von Ortschaften oder mehr als 80 km/h innerhalb, zu schnell unterwegs sind, wird es ernst. Besonders strenge Regelungen gelten für Fahrer, die in den letzten vier Jahren wegen schwerwiegender Verkehrsdelikte ihren Führerschein verloren haben – hier sind bereits Überschreitungen von mehr als 60 km/h innerorts oder 70 km/h außerorts ausreichend, um die beschlagnahmte Freiheit auf die Probe zu stellen.

Verfassungsgerichtshof setzt klare Grenzen

Die Ausnahme für Leasingfahrzeuge wird ab dem 1. Oktober 2027 aufgehoben. Diese Entscheidung wurde durch einen Antrag des Landesverwaltungsgerichts Steiermark angestoßen, welcher die Regelung zur Beschlagnahme von Fahrzeugen bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen für verfassungskonform erklärte. Der VfGH stellte klar, dass die aktuelle Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt und die Beschlagnahme der Verkehrssicherheit dient. Nur gestohlene Fahrzeuge bleiben von dieser Regelung ausgenommen.

Bis Ende 2025 wurden in Österreich bereits 438 Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmt, jedoch nur 12 davon versteigert. Dabei erzielte ein BMW mit beeindruckenden 431 PS einen Preis von 31.000 Euro. Die Raser hatten bisher die Eigentumsregelung ausgenutzt, teils sogar mit gefälschten Kaufverträgen. Das soll nun ein für alle Mal der Vergangenheit angehören.

Ein Schritt in Richtung mehr Sicherheit

Infrastrukturminister Peter Hanke begrüßt diese Entscheidung und betont die Wichtigkeit der Verkehrssicherheit als gesamtgesellschaftliches Anliegen. „Vision Zero“ – das Ziel, keine Toten im Straßenverkehr zu haben – wird von verschiedenen Strategien unterstützt. Eine davon ist der „Pakt für Verkehrssicherheit“, der 2021 ins Leben gerufen wurde und die Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Gemeinden und anderen Partnern fördert.

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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMV) stellt jährlich etwa 15 Millionen Euro für Präventionsmaßnahmen zur Verfügung, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Es bleibt zu hoffen, dass die neuen Regelungen dazu beitragen, die Anzahl der Verkehrsunfälle weiter zu senken und das Bewusstsein für sicheres Fahren zu schärfen. Denn auch wenn die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten in Deutschland 2024 um 2 Prozent gesenkt werden konnte, bleibt viel zu tun, um das Ziel einer sicheren Mobilität zu erreichen.