Es gibt Dinge, die man nicht einfach ignorieren kann. Die Altbauten in Wien beispielsweise – sie sind nicht nur Zeugen der Geschichte, sondern auch echte Herausforderungen für die Stadtverwaltung. In den letzten drei Jahren hat die Gruppe Sofortmaßnahmen über 7.256 Haustüren in 13 Bezirken geöffnet. Dabei standen Altbau-Wohnhäuser im Fokus, und das nicht ohne Grund. Die Stadtverwaltung, in enger Zusammenarbeit mit der Baupolizei (MA 37) und dem Stadtservice, hat 68 Schwerpunktaktionen durchgeführt. Ein Blick auf die Mängelliste zeigt: Es gibt noch viel zu tun.
Besonders gravierend sind die festgestellten Mängel – insgesamt wurden 1.940 beanstandet! Mehr als die Hälfte davon, genau 56%, waren feuerpolizeilicher Natur. Das bedeutet, dass bei vielen Gebäuden grundlegende Brandschutzmaßnahmen fehlen. Fast 39% der Mängel betrafen bauliche Unzulänglichkeiten wie desolate Stiegenhäuser. Man fragt sich, wie lange das noch gutgehen kann. Die Wohnbaustadträtin Elke Hanel-Torsch (SPÖ) stellte fest, dass die meisten Eigentümer ihrer Pflicht nachkommen, aber es gibt auch einige, die sich um ihre Immobilien nicht kümmern. Und das kann fatale Folgen haben, gerade wenn wir an Sicherheit denken.
Brandschutz und Bestandsschutz: Ein Drahtseilakt
Hier kommt der Brandschutz ins Spiel. Laut Paragraph 14 der Musterbauordnung (MBO) soll er der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen. Aber wie sieht es in der Realität aus? Viele alte Gebäude entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen, genießen jedoch einen gewissen Schutzstatus – den sogenannten Bestandsschutz. Dieser verhindert kostenintensive Nachrüstungen, solange das Gebäude den Vorgaben zur Bauzeit entspricht. Doch auch der Bestandsschutz hat seine Grenzen. Änderungen in der Nutzung oder gravierende bauliche Veränderungen können dazu führen, dass dieser Schutz erlischt.
Ein Beispiel gefällig? Wenn ein Dachgeschoss ausgebaut wird, kann sich die Gebäudeklasse ändern und damit auch die Anforderungen an den Brandschutz. Die Baubehörden können dann neue Anforderungen stellen, zum Beispiel die Installation von Rauchwarnmeldern. Das alles klingt nach einem schmalen Grad, auf dem sich Eigentümer und Planer bewegen müssen. Bei Sanierungen müssen aktuelle Regelungen beachtet werden. Ein Brandschutzexperte kann hier Gold wert sein, um individuelle Lösungen zu finden und das Sicherheitsniveau zu erhöhen – denn Sicherheit geht vor!
Die Zukunft der Altbauten
Eine weitere Maßnahme zur Verbesserung der Situation ist die Einführung eines elektronischen Bauwerksbuchs, auch „Gebäude-Pickerl“ genannt. Bis Ende 2030 muss dieses für alle vor 1945 errichteten Häuser erstellt werden. Diese Maßnahme soll mehr Transparenz und Kontrolle in den Altbaubestand bringen. Die Verpflichtung zur Instandsetzung wurde durch die Bauordnungsnovelle 2023 verschärft. Seitdem wurde keine „wirtschaftliche Abbruchreife“ mehr beantragt, was auf eine positive Entwicklung hinweist.
Die Bezirke Penzing und Währing stehen nun ebenfalls im Fokus der Kontrollen. Michaela Schüchner, die Bezirksvorsteherin von Penzing, zeigt sich positiv über die eingeleiteten Maßnahmen. Es ist erfreulich zu sehen, dass die Stadt Wien aktiv daran arbeitet, die Altbauten zu schützen und gleichzeitig die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten. Doch die Herausforderung bleibt groß. Die Balance zwischen Denkmalschutz, Sicherheit und den finanziellen Möglichkeiten der Eigentümer wird ein ständiger Begleiter bleiben.