Die Temperaturen in Wien schießen gerade durch die Decke – eine Hitzewelle rollt über die Stadt. Viele Menschen müssen sich in ihren Wohnungen mit Temperaturen über 30 Grad herumschlagen. Besonders hart trifft es die Mieter in Dachgeschosswohnungen, wo die Hitze oft unerträglich ist, ganz zu schweigen von den fehlenden Außenflächen. Ein gemütlicher Schlaf? Fehlanzeige! Die nächtlichen Temperaturen sinken kaum unter 25 Grad, und das schlägt nicht nur auf die Stimmung, sondern auch auf die Konzentration und die allgemeine Leistungsfähigkeit.

Ein echtes Dilemma, denn die rechtlichen Rahmenbedingungen sind alles andere als klar. Mieter in Österreich haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Klimaanlage oder Außenjalousien, was viele als unzureichend empfinden. Und wenn man dann noch bedenkt, dass die Genehmigung des Vermieters für technische Maßnahmen gegen die Hitze nötig ist – naja, das kann schon mal zu einem schweißtreibenden Unterfangen werden. So improvisieren viele mit Ventilatoren, nassen Handtüchern oder einfach offenen Fenstern – alles in der Hoffnung, einen Hauch von Erleichterung zu finden.

Ein rechtlicher Graubereich

Aber wie sieht es eigentlich rechtlich aus? Ein sommerlicher Temperaturanstieg allein gilt nicht als Mietmangel. Doch extreme Hitze kann durchaus zu Ansprüchen auf Mietminderung, Schadensersatz oder sogar zu einer fristlosen Kündigung führen. Die Vermieter sind verpflichtet, für einen angemessenen sommerlichen Wärmeschutz zu sorgen. Ein Beispiel aus Berlin zeigt, wie dramatisch es werden kann: Eine Dachgeschosswohnung erreichte Temperaturen von bis zu 46 Grad Celsius – unbewohnbar! Hier können Mieter unter Umständen tatsächlich fristlos kündigen oder Schadensersatz verlangen.

In Hamburg erging ein Gerichtsurteil, das eine Mietminderung von 20 Prozent bewilligte, weil der Wärmeschutz unzureichend war. Doch die rechtlichen Auseinandersetzungen sind oft ein zweischneidiges Schwert. Mieter können keine Außenjalousien verlangen, das bleibt im Ermessen der Vermieter. Das heißt, wenn man selbst eine Sonnenmarkise anbringen möchte, braucht man auch hier die Zustimmung des Vermieters. Und die muss erteilt werden, wenn das gute Stück das optische Erscheinungsbild des Hauses nicht beeinträchtigt. Manchmal scheint es, als ob die Hitze nicht nur in den Wohnungen, sondern auch im Mietrecht selbst brodelt.

Die Verantwortung der Vermieter

Ein großes Thema bei all dem hitzigen Durcheinander bleibt die Verantwortung der Vermieter. Die müssen sicherstellen, dass die Wohnungen in einem geeigneten Zustand sind. Und das schließt auch den sommerlichen Wärmeschutz ein. Während Neubauten den aktuellen Anforderungen entsprechen müssen, sieht es bei älteren Gebäuden oft ganz anders aus. Hier kann es schnell zu Mängeln kommen. Gerichtsurteile zeigen, dass die Meinungen auseinandergehen: Manche Gerichte billigen Mietminderungen bei unzureichendem Wärmeschutz, andere sehen Dachgeschosswohnungen als bekannt für hohe Temperaturen und lehnen die Ansprüche ab.

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Insgesamt bleibt die Frage, wie man mit dieser Hitzewelle umgehen kann. Mieter müssen Mängel unverzüglich anzeigen, und die Vermieter sind verpflichtet, diese zu beheben. Aber das alles geschieht nicht über Nacht. Es bleibt also spannend, wie sich die Situation weiterentwickeln wird, während wir alle versuchen, in dieser drückenden Hitze einen kühlen Kopf zu bewahren.