Am Samstag, dem 30. Mai, kam es in Simmering zu einem Verkehrsunfall, der sowohl die Anwohner als auch die Friedhofsverwaltung in Atem hielt. Eine schwarze BMW-Limousine prallte gegen die Ziegelmauer des Friedhofs Simmering. Der Unfall ereignete sich, als ein anderes Fahrzeug aus der Parkspur unvermittelt losfuhr. Die beiden Autos, die dadurch in Gefahr gerieten, mussten ausweichen – und einer der Fahrer entschloss sich, sein Fahrzeug gegen die Wand zu lenken, um Schlimmeres zu vermeiden. Glücklicherweise gab es keine Verletzten, doch der Schaden an der historischen Friedhofsmauer war beträchtlich.
Die Ziegelsteinmauer, ein Bauwerk, das zwischen 1800 und 1900 errichtet wurde, gab an der Unfallstelle nach und fiel zusammen. Die Auswirkungen waren nicht nur materiell, auch zwei Gräber wurden beschädigt, was die Situation noch tragischer macht. Bisher sind die Reparaturkosten noch unklar; ein Baumeister wird beauftragt, um den Schaden zu begutachten und ein Sanierungsangebot zu erstellen. Friedhöfe Wien geht davon aus, dass der Verursacher oder dessen Versicherung die Kosten tragen müssen, vorausgesetzt, er wird eindeutig ermittelt. Die Polizei Wien hat sich bereits zurückgezogen, da es keine Verletzten gab und die Versicherungen der Unfallbeteiligten nun die Verantwortung übernehmen müssen.
Was nun?
Die Frage, die sich viele stellen, ist: Wer zahlt den Schaden? Laut den ADAC Juristen, die wertvolle Tipps zur Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall geben, haftet der Unfallgegner bei Alleinverschulden vollständig. Sollte jedoch Mitverschulden vorliegen, erfolgt die Zahlung entsprechend der Haftungsquote. Geschädigte können ihre Schadenersatzansprüche direkt bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen. Das bedeutet, dass es oft sinnvoll ist, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, dessen Kosten in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Es ist auch ratsam, bei kleineren Schäden einen Kostenvoranschlag einzuholen, während bei größeren Schäden ein Sachverständiger hinzugezogen werden sollte.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Entscheidung zwischen Reparatur oder Auszahlung. Reparaturkosten werden erstattet, wobei Unternehmer keine Mehrwertsteuer erhalten. Bei einer fiktiven Abrechnung, also der Auszahlung, erfolgt die Erstattung ebenfalls ohne Mehrwertsteuer. Für Geschädigte kann es eine Erleichterung sein, wenn sie wissen, dass Mietwagenkosten übernommen werden, wenn das eigene Fahrzeug nicht verkehrssicher ist oder ein Reparaturauftrag erteilt wurde. Dieses Wissen kann in stressigen Momenten, wie sie nach einem Unfall häufig auftreten, ungemein hilfreich sein.
Die richtigen Schritte nach einem Unfall
Es ist wichtig, nach einem Unfall die Ruhe zu bewahren. Sofortige ärztliche Untersuchungen bei Verletzungen sind essenziell. Darüber hinaus sollte man die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung informieren und keine pauschalen Abtretungserklärungen unterschreiben. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren. Die ADAC Broschüre „Was tun nach einem Unfall?“ kann hier ebenfalls als wertvolle Informationsquelle dienen.
Solche Vorfälle erinnern uns daran, wie schnell sich das Leben ändern kann. Ein Moment der Unachtsamkeit und schon ist man in einer Situation, die man sich nicht gewünscht hat. Die Sorgen um die Reparaturkosten und die Versicherung sind oft die nächsten Gedanken, die einem durch den Kopf gehen. In jedem Fall bleibt zu hoffen, dass die Sanierung der Friedhofsmauer schnell und ohne weitere Komplikationen vonstattengeht.
