Die Jugendkriminalität in Österreich stellt ein wachsendes Sorgenkind dar, wie Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) treffend formulierte. Die Polizei hat bereits eigene Einsatzgruppen gegründet, um den steigenden Anzeigen Herr zu werden. Ein besonders heißes Eisen in dieser Debatte ist die Jugendhaftanstalt Wien-Münnichplatz, die im Februar ihren Vollbetrieb aufnahm und als Vorzeigeprojekt im Kampf gegen Jugendkriminalität gedacht war. Doch statt positiven Schlagzeilen sorgt die Einrichtung zunehmend für negative Berichterstattung, insbesondere durch Vorfälle wie geschmuggelte Drogen.
Aktuelle Zahlen zeigen einen alarmierenden Anstieg von 27 Prozent bei Beschwerden von Insassen und Personal in Erwachsenenhaftanstalten. Auch die Jugendhaftanstalt ist von Überfüllung und Personalmangel betroffen, die die Belastungsgrenzen der Justizanstalten weiter erhöhen. Im Jahr 2024 waren bereits 125 Jugendliche in Haft, und bis Ende 2025 wird ein Anstieg auf 182 Jugendliche prognostiziert – ein Zuwachs von rund 46 Prozent. Besorgniserregend ist auch die Tatsache, dass Jugendliche häufig gemeinsam mit Erwachsenen eingesperrt werden.
Zustände in der Jugendhaftanstalt
Die Jugendstrafanstalt Münnichplatz bietet Platz für 72 Jugendliche, doch bereits am 20. April waren dort 82 untergebracht. Das Justizministerium plant, die maximale Auslastung auf 90 Plätze zu erhöhen. Diese Überbelegung führt nicht nur zu Stockbetten, sondern auch zur Nichteinhaltung der empfohlenen Belegungsstandards, was das Gewaltrisiko in den engen Platzverhältnissen erhöht.
Ein weiterer Diskussionspunkt sind die Haftstrafen an sich. Friedrich Forsthuber, Präsident des Wiener Straflandesgerichts, regt an, über Amnestien oder verspätete Haftantritte nachzudenken. Auch Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer äußert Kritik und bezeichnet Haftstrafen als „pädagogisch nicht sinnvoll“. Der Mangel an Ressourcen für Beziehungsarbeit und Resozialisierungsmaßnahmen in den Gefängnissen wird ebenfalls immer lauter thematisiert.
Alternativen zur Haft
In der öffentlichen Debatte werden Alternativen zu Haftstrafen gefordert, wie gemeinnützige Arbeit oder die Schaffung von Wohngemeinschaften für straffällige Jugendliche. Es gibt auch eine Forderung nach jugendspezifischen Ausbildungen für alle Laienrichter in Schöffengerichten, um den besonderen Bedürfnissen junger Menschen gerecht zu werden. Die Bewährungshilfe-Einrichtung Neustart wird als Unterstützung für Wohngemeinschaften angesehen, doch das Justizministerium zeigt sich zurückhaltend gegenüber diesen Vorschlägen und betont eine Besetzungsquote von 94,3 Prozent in der Justizwache. In der Justizanstalt Münnichplatz sind aktuell 60 von 71 Planstellen besetzt, während 10 Bedienstete in Grundausbildung sind.
Das Jugendstrafrecht im Fokus
Im Kontext von Jugendkriminalität ist das Jugendstrafrecht ein zentrales Thema. Es berücksichtigt, dass die persönliche Entwicklung von Jugendlichen noch nicht abgeschlossen ist und dass sie in der Regel nicht die gleiche Verantwortungsreife wie Erwachsene haben. Das Ziel des Jugendstrafrechts ist die Verhinderung erneuter Straffälligkeit und nicht die Bestrafung. Bei Strafverfahren gegen Jugendliche müssen Alter und Entwicklungsstand berücksichtigt werden. Zudem haben Jugendliche einen besonderen Schutzbedarf im Strafverfahren, was durch EU-Vorgaben und internationale Empfehlungen untermauert wird.
Der Geltungsbereich des Jugendstrafrechts erstreckt sich auf Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sowie auf Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen. Die Maßnahmen des Jugendgerichts sind eigenständig geregelt und bieten vielfältigere Ansätze als das Erwachsenenstrafrecht, das sich hauptsächlich auf Geld- und Freiheitsstrafen beschränkt. Zu den möglichen Maßnahmen gehören Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe, die von sechs Monaten bis zu zehn Jahren reichen kann. Jugendgerichte sind speziell für die Verfahren gegen Jugendliche zuständig und arbeiten mit speziell ausgebildeten Richtern und Staatsanwälten.
Insgesamt steht die Gesellschaft vor der Herausforderung, einen Weg zu finden, um die steigenden Zahlen der Jugendkriminalität zu bewältigen und gleichzeitig den Bedürfnissen und Rechten junger Menschen gerecht zu werden. Der Dialog über angemessene Maßnahmen und Alternativen zu Haftstrafen wird entscheidend sein, um eine nachhaltige Lösung zu finden.