Am 16. April 1956 trat Österreich dem Europarat bei und setzte damit ein wichtiges Zeichen für die aktive Mitgestaltung der europäischen Friedensordnung. In einer Zeit, die von der Wiedererlangung der Souveränität geprägt war, war dieser Schritt wie ein frischer Wind für die junge Republik. Über 70 Jahre später, am 8. Mai 2026, fand im Parlament in Wien eine Podiumsdiskussion statt, die im Zeichen dieses Jubiläums stand. Der Titel: „Jubiläum und Aufbruch: Der neue demokratische Pakt für Europa“. Ein Titel, der neugierig macht und zum Nachdenken anregt.

Die Diskussion war nicht nur eine Feier der Vergangenheit, sondern auch ein Aufruf, die Zukunft aktiv zu gestalten. Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Obwexer, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Innsbruck, hielt die Festrede und hob hervor, wie wichtig Österreichs Rolle im Europarat war und ist. Die Österreicherinnen und Österreicher haben überdurchschnittlich viele Leitungsfunktionen im Europarat bekleidet, was zeigt, dass unser Land nicht nur mitmischen, sondern auch Verantwortung übernehmen kann. In den Jahren 2002 bis 2004 waren sogar die drei höchsten Positionen mit Österreichern besetzt. Das ist schon ein Grund zum Stolz!

Ein Leitfaden für Menschenrechte

Ein zentraler Punkt der Diskussion war die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die seit 1964 Verfassungsrang in Österreich hat. Sie garantiert den Mindeststandard des Grundrechtsschutzes und steht, gerade in Zeiten veränderter Herausforderungen, mehr denn je im Fokus. Am 30. Oktober 2025 empfing Staatssekretär Sepp Schellhorn den Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, in Wien. Dabei standen Reformbestrebungen und die Umsetzung der EMRK auf der Agenda. Schellhorn betonte die ernsthaften Verpflichtungen Österreichs im Bereich der Menschenrechte – ein Thema, das uns alle angeht.

Österreich hat bereits 438 von 443 Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umgesetzt. Ein beeindruckender Wert, der zeigt, wie ernst es uns mit der Einhaltung der Menschenrechte ist. Das Ziel, die verbliebenen Urteile bis Jahresende abzuschließen, zeigt den hohen Anspruch, den sich unser Land selbst auferlegt hat. Das alles geschieht in einem Umfeld, das den Europarat und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als „Gewissen in institutioneller Form“ für Europa nach 1945 betrachtet.

Wien als europäischer Knotenpunkt

Wien, als Amtssitz zahlreicher internationaler Organisationen, darunter die Vereinten Nationen und die OSZE, spielt eine entscheidende Rolle im europäischen und internationalen Kontext. Es ist ein Ort, an dem nicht nur die Vergangenheit gewürdigt, sondern auch die Weichen für die Zukunft gestellt werden. Das Europäische Fremdsprachenzentrum in Graz fungiert als Schnittstelle zwischen dem Europarat und den österreichischen Gebietskörperschaften und zeigt, wie wichtig die Vernetzung und der Austausch auf verschiedenen Ebenen sind.

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Mit dem EU-Beitritt 1995 änderte sich Österreichs Rolle im Europarat, und eine Reihe von Standards wurde von der EU übernommen. Das hat auch Auswirkungen auf die nationalen Gesetze, wo höhere Standards nur dann zulässig sind, wenn sie den Vorrang, die Einheit und die Wirksamkeit des Unionsrechts nicht beeinträchtigen. In einer Welt, die immer komplexer wird, ist es wichtig, dass Österreich sich sowohl im Europarat als auch in der EU weiterhin engagiert. Denn nur durch aktives Mitwirken können wir die Werte, die uns wichtig sind, auch in Zukunft verteidigen und voranbringen.