Alkoholautomaten in Meidling: Ein Urteil sorgt für Aufregung und klare Verhältnisse
In Meidling gibt es momentan Aufregung um einen Automatenshop, der alkoholische Getränke wie Bier, Alkopops und Wodka im Angebot hatte. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs sorgt jetzt für klare Verhältnisse: Ein unbemannter Verkaufsraum kann nicht als „Betriebsraum“ im Sinne der Gewerbeordnung gelten. Das bedeutet, der Verkauf von alkoholischen Getränken über Automaten in Selbstbedienung ist schlichtweg nicht erlaubt – und das hat seine Gründe.
Die Auflagen sind klar: Um Alkohol zu erwerben, muss man mindestens 16 Jahre alt sein für Bier und Alkopops, und für hochprozentige Getränke wie Wodka sogar 18 Jahre. Im besagten Automatenshop gab es zwar eine Alterskontrolle durch einen Ausweis-Scan und eine Identitätsprüfung über ein Callcenter in Slowenien. Doch die Richter sind überzeugt, dass ohne Personal der Jugendschutz nicht ausreichend gewährleistet ist. Das Risiko, dass erwachsene „Mittelsmänner“ Alkohol an Jugendliche weitergeben, ist einfach zu hoch. Der Händler wurde schließlich mit 210 Euro bestraft – eine Lektion, die wohl so schnell nicht vergessen wird.
Jugendschutz und Automaten – ein heikles Thema
Wenn man darüber nachdenkt, ist es kaum zu fassen, dass es überhaupt so weit kommen konnte. Automatische Verkaufsstellen für Alkohol sind nicht nur eine rechtliche Grauzone, sondern auch ein echtes Problem für den Jugendschutz. Ein weiteres Urteil, das hier in Betracht gezogen werden sollte, stammt vom Verwaltungsgericht Koblenz. Dieses stellte fest, dass der Betrieb eines Automaten für Wein und Sekt auf Privatgrundstück unzulässig ist – und das aus demselben Grund: Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz. Es wird deutlich, dass der Gesetzgeber hier keinen Raum für Ausnahmen lässt.
Das Jugendschutzgesetz verbietet nämlich das Angebot alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit mittels Automaten, und eine Ausnahme für Gewerberäume gilt nicht, selbst wenn der Automat auf Privatgelände steht. Gerichte verneinen zudem die Gleichstellung mit Zigarettenautomaten, was zeigt, dass Alkohol und Nikotin unterschiedlich behandelt werden, nicht nur hinsichtlich ihrer Wirkweise, sondern auch in der öffentlichen Wahrnehmung.
Die Situation in Wien ist also nur ein kleiner Teil eines viel größeren Puzzles, das den Umgang mit Alkohol und die Verantwortung gegenüber jungen Menschen betrifft. Man kann nur hoffen, dass solche Urteile und Regelungen dazu beitragen, dass die nächste Generation sicherer und verantwortungsbewusster mit Alkohol umgehen kann. Irgendwie bleibt da ein mulmiges Gefühl zurück – und die Frage, wie viele Automaten wohl noch auf ihre rechtlichen Überprüfungen warten.
