In Wien, im Herzen der Landstraße, dreht sich gerade alles um das HeumarktNeu-Projekt. Ein Thema, das nicht nur in Fachkreisen, sondern auch unter den Anwohnern für reges Interesse sorgt. Denn rund um dieses Projekt gibt es viel zu berichten. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat alle Entwürfe als umweltverträglichkeitsprüfungspflichtig erklärt. Das bedeutet, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist notwendig – auch wenn die Gutachterin Christa Reicher von der MA 22 (Magistratsabteilung 22) das ganz anders sah und in ihrem Gutachten eine UVP für nicht notwendig hielt.
Vor einem Jahr sorgten Medienberichte für Aufregung, als über mögliche Beeinflussung der Gutachterin spekuliert wurde. Doch der Stadtrechnungshof hat nun klargestellt, dass diese Vorwürfe unbegründet sind. Es gab keine Hinweise auf eine Beeinflussung. Die Gutachterin, die auch Direktorin des Instituts für Städtebau an der RWTH Aachen ist, hatte in früheren Gutachten Bedenken hinsichtlich des Einflusses des Projekts auf das UNESCO-Weltkulturerbe geäußert. Diese kritischen Punkte wurden jedoch in späteren Versionen nicht mehr erwähnt. Und so bleibt die Frage: Wie geht es jetzt weiter?
Stadtrechnungshof bestätigt gesetzliche Vorgaben
Die Stadt Wien hatte bereits dreimal eine UVP abgelehnt, doch das BVwG entschied, dass auch die kleinste Version des Projekts – eine Höhe von 49,95 Metern – eine UVP benötigt. Das Projekt von WertInvest am Heumarkt hat seit Jahrzehnten mit Stillstand zu kämpfen, vor allem wegen Uneinigkeiten über die Notwendigkeit einer UVP. Der Stadtrechnungshof hat auch die Kommunikation zwischen der MA 22, der Gutachterin und WertInvest geprüft und keine Verfehlungen festgestellt. Akteneinsicht wurde von WertInvest beantragt, was rechtens war, und es konnte keine vorab Weitergabe von Informationen an WertInvest nachgewiesen werden.
Die MA 21 – Stadtplanung war ebenfalls Teil der Prüfung, jedoch nur im Hinblick auf den neuen Flächenwidmungsplan. Letztendlich kam der Stadtrechnungshof zu dem Schluss, dass die Vorgehensweise der Magistratsstellen den gesetzlichen Bestimmungen entsprach. Keine Empfehlungen wurden ausgesprochen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt, denn die Diskussionen um die UVP sind noch lange nicht zu Ende.
Was ist eigentlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung?
Für viele von uns ist das Thema UVP vielleicht nicht gleich auf der Zunge, aber es ist entscheidend, wenn es um Bauprojekte geht. Die UVP-Pflicht wird in einem ersten Schritt, dem Screening, festgestellt. Hier wird ermittelt, ob für ein Vorhaben – sei es ein Windpark oder ein Bauprojekt – eine UVP erforderlich ist. Kriterien dafür sind unter anderem die Anzahl der Windenergieanlagen, die Nähe zu Ortschaften und bestehende Anlagen in der Umgebung. Tatsächlich listet das Gesetz 149 Vorhabentypen auf, die eine UVP erfordern – von der Wärmeerzeugung bis hin zu Verkehrsvorhaben.
Wichtig zu wissen ist auch, dass es eine Unterscheidung zwischen Vorhaben mit fester UVP-Pflicht und solchen mit Vorprüfung gibt. Bei der Vorprüfung werden mögliche Umweltauswirkungen bewertet und entschieden, ob eine UVP nötig ist. Das Ganze kann ganz schön komplex werden! Wenn eine UVP notwendig ist, wird ein Untersuchungsrahmen festgelegt und ein UVP-Bericht erstellt, der die Umwelt im Untersuchungsgebiet beschreibt und die zu erwartenden Umweltauswirkungen erläutert. Die Öffentlichkeit hat dabei auch ein Mitspracherecht, kann sich äußern und an Erörterungsterminen teilnehmen.
Ein spannendes Thema, das nicht nur die Stadtplanung betrifft, sondern auch uns alle, die in dieser schönen Stadt leben. Ob das HeumarktNeu-Projekt letztendlich realisiert wird oder nicht – die Diskussionen und die Suche nach Lösungen laufen auf Hochtouren.