Heute ist der 24.06.2026 und die Sonne brennt unbarmherzig auf die Straßen Wiens. Während die Stadt in einer Hitzewelle schwitzt, brodelt es auch in den Schulen, wo das Thema „hitzefrei“ aktuell heiß diskutiert wird. Das Bildungsministerium und die Bildungsdirektionen haben derzeit nicht die Befugnis, Schulen aufgrund von hohen Temperaturen zu schließen. Laut dem Schulzeitgesetz kann nur bei Unbenutzbarkeit des Schulgebäudes oder in Katastrophenfällen Schulfreiheit gewährt werden. Wer hätte gedacht, dass die Hitze so viele Fragen aufwirft?

In der aktuellen Situation müssen Schulleitungen selbst entscheiden, welche Maßnahmen sie ergreifen. Sofortmaßnahmen des Bildungsministeriums beinhalten das Verlegen des Unterrichts in beschattete Außenbereiche, das Vermeiden körperlich belastender Aktivitäten und angepasste Pausenregelungen. Das klingt alles ganz nett, aber wenn draußen 39 Grad herrschen, ist der Unterricht nur schwer durchführbar. Gewerkschafterin Melanie Rössler bringt es auf den Punkt: Bei solchen Temperaturen ist der Unterricht einfach nicht möglich. Und wenn man bedenkt, dass viele Klassenzimmer nicht einmal über ausreichende Beschattungsmöglichkeiten verfügen, wird die Situation noch prekärer.

Hitzefrei und die Rechte der Schüler

Die Gewerkschaft fordert eine Verkürzung des Unterrichts, jedoch nur mit Zustimmung der Eltern. Ein gutes Stück Mitbestimmung, aber mit dem Druck auf den Schultern der Schulleitungen bleibt die Frage, wie viele Eltern tatsächlich zustimmen werden. Es gibt zwar einige Bundesschulen, die über klimatisierte Räume verfügen, aber das ist in Österreich eher die Ausnahme als die Regel. Ein bisschen frische Luft und ein paar kühle Getränke sind zwar schön und gut, aber was hilft das, wenn die Schüler schon nach wenigen Minuten in der prallen Sonne stehen? Nur einige Bundesländer haben Empfehlungen für Hitzefrei, wie Baden-Württemberg, wo Schüler nach der vierten Stunde bei 25 Grad um 11 Uhr nach Hause geschickt werden dürfen.

Bei uns in Wien bleibt das letzte Wort bei den Schulleitungen. Und während sie die Situation vor Ort beurteilen, haben Schüler keinen Rechtsanspruch auf Hitzefrei. Das bedeutet, sie dürfen nur mit Zustimmung der Eltern früher nach Hause. Ein bisschen wie ein Spiel mit dem Feuer, oder? Oberstufenschüler und Berufsschüler sind in der Regel von Hitzefrei ausgenommen – da könnte man fast meinen, die sind abgehärteter.

Maßnahmen am Arbeitsplatz

Die Hitze ist nicht nur ein Problem in den Schulen, auch am Arbeitsplatz wird sie zur Belastung. Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf Hitzefrei im Büro, aber Chefs haben eine Fürsorgepflicht. Ab 26 Grad müssen Maßnahmen zur Abkühlung ergriffen werden. Bei 30 Grad wird es ernst: Dann sind Lüften, Ventilatoren und kühle Getränke Pflicht. Doch auch hier gilt: Ab 35 Grad ist das Büro nicht mehr als Arbeitsraum geeignet, und Lösungen müssen gefunden werden. Das klingt alles nach einem heißen Sommer und wenig Erholung.

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Für draußen arbeitende Personen gibt es ebenfalls keinen Anspruch auf Hitzefrei. Aber auch hier sind Schutzmaßnahmen gefragt – Sonnenschutz und kühle Getränke sind ein Muss. Und in sicherheitsrelevanten Berufen bleibt der Dresscode bestehen, während in anderen Berufen die Kleidungsvorschriften gelockert werden können. Ein bisschen mehr Freiheit in der Wahl der Kleidung könnte bei diesen Temperaturen nicht schaden!

In Europa hat man bereits Schulen aufgrund von Hitze geschlossen, wie zuletzt in Großbritannien und Frankreich. Es bleibt abzuwarten, ob wir in Österreich ebenfalls diesen Schritt wagen werden. Die Diskussion um die Vorverlegung der Sommerferien von Bildungsstadträtin Bettina Emmerling steht im Raum, doch Paul Kimberger von der GÖD sieht das als unzureichende Lösung. Langfristige Maßnahmen im Schulbau sind gefordert. Das alles zeigt: Die Hitze ist nicht nur ein Wetterphänomen, sondern auch ein gesellschaftliches Thema, das uns alle betrifft. Wie werden wir damit umgehen? Das bleibt spannend.