Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist ein heißes Eisen, und das nicht nur in Brüssel, sondern auch hier bei uns in Österreich. Jürgen Streitner, der Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), hat sich kürzlich zu den Entwicklungen rund um die EUDR geäußert. Die Europäische Kommission hat ein umfassendes Informationspaket geschnürt, das aktualisierte Leitlinien, FAQs und einen Bericht zur Vereinfachung beinhaltet. Aber – und das betont die WKÖ – es bleibt noch viel zu klären. Es gibt zentrale Fragen zur praktischen Umsetzung, die noch offen sind.
Gut ist, dass die WKÖ die Behandlung von Pflichten entlang der Lieferkette sowie die Rolle der Unternehmen bei Import und Export positiv bewertet. Doch der Teufel steckt im Detail: Der hohe administrative Aufwand, insbesondere durch zusätzliche Registrierungspflichten, sorgt für Stirnrunzeln. Streitner hebt hervor, dass die EUDR nur dann wirklich wirksam sein kann, wenn die Umweltziele auch praktikabel und rechtssicher umgesetzt werden. Die Entscheidung, die Verordnung nicht mehr zu öffnen, wird kritisch betrachtet, da es noch wesentliche strukturelle Herausforderungen gibt.
Klarheit für Unternehmen
Das Thema hat auch in der politischen Arena für Aufregung gesorgt. Eine politische Einigung im Trilogverfahren zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission hat nun wesentliche Erleichterungen für die Land- und Forstwirtschaft sowie für Unternehmen innerhalb der EU-Lieferkette auf den Tisch gebracht. Der Anwendungsstart wurde auf den 30. Dezember 2026 verschoben, kleine Unternehmen dürfen sich sogar bis Ende Juni 2027 Zeit lassen! Das gibt den Betrieben die Möglichkeit, sich besser auf die neuen Regelungen vorzubereiten – und das ist gut so, denn Bürokratie kann manchmal wie ein Klotz am Bein sein.
Ein wichtiger Punkt ist, dass Primärerzeuger aus Ländern ohne Entwaldungsprobleme von vielen Anforderungen befreit werden. So müssen sie keine Referenznummern entlang der EU-Lieferkette sammeln, und gedruckte Produkte wie Bücher und Zeitungen fallen ebenfalls aus dem Geltungsbereich der EUDR. Das klingt nach einer Erleichterung, oder? Die Unternehmen dürfen sich nun auf vereinfachte Sorgfaltserklärungen konzentrieren und müssen nur noch die Betriebsadresse angeben, anstatt sich mit Geodaten herumzuschlagen.
Ein Schritt in die richtige Richtung?
Das Parlament hat ebenfalls zugestimmt – mit 405 Stimmen für und 242 gegen die Änderungen. Das bedeutet, dass große Marktteilnehmer und Händler die Verordnung ab dem 30. Dezember 2026 umsetzen müssen, während kleine Marktteilnehmer bis zum 30. Juni 2027 Zeit haben. Diese zusätzliche Zeit soll nicht nur einen reibungslosen Übergang ermöglichen, sondern auch die Verbesserung der IT-Systeme für elektronische Sorgfaltserklärungen unterstützen. Hier stellt sich die Frage, ob das den Unternehmen tatsächlich ausreichend Zeit gibt, um sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.
Bis zum 30. April 2026 muss die Kommission zudem einen Bericht vorlegen, der die Auswirkungen des Gesetzes und den Verwaltungsaufwand, insbesondere für Klein- und Kleinstunternehmen, beleuchtet. Das ist wichtig, denn die FAO schätzt, dass zwischen 1990 und 2020 rund 420 Millionen Hektar Wald durch Entwaldung verloren gingen. Und der EU-Verbrauch trägt mit etwa 10 % zur globalen Entwaldung bei – eine Zahl, die zum Nachdenken anregt.
Die EUDR hat also das Potenzial, einen echten Wandel herbeizuführen, aber ob die Umsetzung tatsächlich so reibungslos verläuft wie erhofft, bleibt abzuwarten. Rückmeldungen aus der Praxis zeigen, dass noch Klärungsbedarf besteht, insbesondere in Bezug auf die IT-Systeme und die notwendigen Vorlaufzeiten für die Betriebe. Es bleibt spannend, wie sich die Dinge entwickeln werden. Wer weiß, vielleicht erleben wir ja noch einige Überraschungen!