In den letzten Jahren hat sich der Arbeitsmarkt in Österreich stark verändert, insbesondere durch neue Regelungen des Arbeitsmarktservice (AMS). Diese Veränderungen haben auch die Zahl der Arbeitslosengeldbezieher in Kärnten betroffen, die nebenbei einen „Minijob“ ausüben. Ein deutlicher Rückgang ist zu verzeichnen: Innerhalb eines Jahres sank die Zahl geringfügig Beschäftigter unter Arbeitslosen um etwa 30 %. Von über 1.000 Personen sind nun nur noch rund 711 übrig. Diese Entwicklung ist zum großen Teil auf die neuen Bestimmungen zurückzuführen, die die Möglichkeit, während des Bezugs von Arbeitslosengeld zu arbeiten, stark einschränken.

Die neuen Regeln sehen vor, dass die Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung für die meisten Leistungsbezieher nicht mehr zulässig sind. Ausnahmen gelten jedoch für bestimmte Gruppen, wie Personen über 50 Jahre, Menschen mit Behinderung und Langzeitarbeitslose in speziellen Fällen. Alle übrigen Betroffenen müssen ihre geringfügige Beschäftigung bis Ende Januar 2026 beenden. Diese Reform zielt darauf ab, die Anzahl der „Minijobs“ zu reduzieren und den Übergang in reguläre Arbeitsverhältnisse zu fördern. Dennoch ist die Zahl der Übergänge in stabilere Beschäftigungen nicht in dem Maße gestiegen, wie die der Minijobs gesunken ist, was bedeutet, dass viele Betroffene zusätzliches Einkommen verlieren, ohne sofort eine Alternative zu finden.

Die neuen Regelungen im Detail

Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss einen Nebenjob bei der Agentur für Arbeit anmelden. Dabei dürfen maximal 14 Stunden pro Woche gearbeitet werden, um den Anspruch auf Arbeitslosigkeit nicht zu verlieren. Wer mehr als 14 Stunden arbeitet, muss sich aus der Arbeitslosigkeit abmelden. Zudem gibt es einen Freibetrag von 165 Euro pro Monat für Nebeneinkommen. Verdient man mehr als diesen Betrag, wird das Arbeitslosengeld entsprechend gekürzt. So kann es passieren, dass man trotz eines Nebenjobs letztlich nicht viel mehr zur Verfügung hat.

Ein Beispiel verdeutlicht dies: Agnes hat zuvor 3.000 Euro brutto verdient und bezieht nun Arbeitslosengeld in Höhe von 1.232,40 Euro. Sie arbeitet 14 Stunden pro Woche in einem Nebenjob und erzielt ein monatliches Nettoeinkommen von etwa 889,96 Euro. Nach Abzug des Freibetrags von 165 Euro bleibt ein Anrechnungsbetrag von 725 Euro, wodurch ihr Arbeitslosengeld auf 504,40 Euro sinkt. Insgesamt hat sie durch den Nebenjob also nur 165 Euro zusätzlich. Dies zeigt, dass selbst ein Minijob nicht unbedingt zu einem spürbaren finanziellen Plus führt, wenn man Arbeitslosengeld bezieht.

Ein Blick in die Zukunft

Die Reformen des AMS werden als langfristige Anpassung des Arbeitsmarktes betrachtet. Kurzfristig sind Rückgänge bei flexiblen Beschäftigungsformen zu erwarten, während die Hoffnung auf stabilere reguläre Jobs besteht. Für viele Menschen, insbesondere in Kärnten, bedeutet dies einen Umbruch, der mit Unsicherheiten verbunden ist. Die steigenden Anforderungen und die eingeschränkten Möglichkeiten für geringfügige Beschäftigungen stellen eine Herausforderung dar, die bewältigt werden muss. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in den kommenden Jahren entwickeln wird und welche Alternativen den Betroffenen angeboten werden können.

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