Es gibt Neuigkeiten aus Simmering – und die sind alles andere als alltäglich! Die „Auszeit-WG“ für straffällige Kinder unter 14 Jahren, die schon seit langem im Gespräch ist, hat nun endlich konkrete Fortschritte gemacht. Ursprünglich sollte der Startschuss bereits im Mai fallen, doch aufgrund baulicher Umbaumaßnahmen wurde der Termin gleich dreimal verschoben. Jetzt, nach wochenlangen Arbeiten, die glücklicherweise abgeschlossen sind, stehen die Vorbereitungen für die Einrichtung kurz vor dem Abschluss. Die Nervosität steigt, und die Hoffnung, dass es bald losgeht, ist greifbar!

Die „Auszeit-WG“ wird als ein Ort konzipiert, der speziell für Kinder im Alter von 11 bis 13 Jahren gedacht ist, bei denen herkömmliche Unterstützungsmaßnahmen nicht mehr greifen. Die Unterbringung soll zwischen sechs und zwölf Wochen dauern, mit der Möglichkeit einer erneuten Aufnahme – das klingt fast wie eine Art Kurzurlaub, allerdings mit einem ernsten Hintergrund. Geplant ist, die Wohngruppe zunächst für zwei Kinder auszustatten, was den Rahmen für eine intensive Betreuung schaffen soll.

Ein Ort der Debatte

Doch während die einen hoffen, dass die „Auszeit-WG“ einen positiven Einfluss auf die betroffenen Kinder hat, gibt es auch viele kritische Stimmen. Der Erwachsenenschutzverein „VertretungsNetz“ hat bereits mehrfach Bedenken geäußert. Die Sorge ist groß, dass Kinder in einer solchen Einrichtung in Isolation geraten könnten, was das Risiko von psychischer oder physischer Gewalt erhöht. Grainne Nebois-Zeman vom Vertretungsnetz verweist auf internationale Studien, die die Wirksamkeit solcher Einrichtungen in Frage stellen. Ein Punkt, der schwer wiegt, ist der verfassungsrechtliche Aspekt: Auch Kinder und Jugendliche haben ein Grundrecht auf persönliche Freiheit.

Die Wiener Grünen schäumen vor Wut und kritisieren das Vorhaben als eine „symbolische PR-Maßnahme“. Familiensprecherin Ursula Berner fordert eine strukturelle Reform der Magistratsabteilung 11 und betont, dass das Einsperren von unter 14-Jährigen ein massiver Eingriff in die Freiheit darstellt. Und auch die Volksanwaltschaft kann sich der Kritik nicht entziehen: Volksanwalt Bernhard Achitz sieht einen klaren Mangel an politischem Willen, um die notwendigen Ressourcen bereitzustellen.

Ein Konzept mit Fragezeichen

Trotz des Widerstands verteidigt die Magistratsabteilung 11 ihr Konzept vehement. Sie betonen, dass es sich nicht um eine Überwachungsmaßnahme handelt, sondern dass die pädagogische Ausrichtung im Vordergrund steht. Allerdings bleibt die detaillierte Ausgestaltung des Projekts noch in der Schwebe. Bei erheblicher Selbst- oder Fremdgefährdung könnte eine Anhaltung von strafunmündigen Jugendlichen für bis zu sechs Wochen auf Grundlage des Heimaufenthaltsgesetzes erfolgen – ein Punkt, der für viele Fragen aufwirft.

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Und während sich in Wien die Wellen der Diskussion weiterheben, gibt es auch übergeordnete Entwicklungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Am 27. November 2024 wurde der Entwurf des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG) beschlossen, das die inklusive Unterstützung von Kindern und Jugendlichen zum Ziel hat. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), das eine Vielzahl an Leistungen für junge Menschen und ihre Familien regelt. Vielleicht wird dies die Debatte um die „Auszeit-WG“ und ähnliche Einrichtungen in eine neue Richtung lenken. Wer weiß das schon?