In der heimischen Altersvorsorge bahnt sich ab 2027 eine bemerkenswerte Wende an. Die österreichische Bundesregierung plant, die Abfertigung Neu grundlegend zu reformieren. Diese Reform hat das Potenzial, für Millionen Beschäftigte eine monatliche Zusatzpension zu schaffen. Aktuell haben rund 75% der unselbstständig Erwerbstätigen in Österreich keinen Zugang zu einer betrieblichen Zusatzpension – das wird sich bald ändern.

Der neue Generalpensionskassenvertrag, initiiert von der Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS, zielt darauf ab, die zweite Pensionssäule zu stärken. Ein zentrales Element dieser Reform ist die Möglichkeit für Beschäftigte, ihr Guthaben aus der Mitarbeitervorsorgekasse (Abfertigung Neu) freiwillig und kostenfrei in eine Pensionskasse zu übertragen. Seit 2003 zahlen Arbeitgeber ab dem zweiten Beschäftigungsmonat 1,53% des Bruttogehalts in eine betriebliche Vorsorgekasse ein. Ab 2027 werden jedoch wesentliche Änderungen in Kraft treten.

Die Neuerungen im Detail

Eine der größten Veränderungen wird die Umstellung von Einmalzahlungen auf monatliche Auszahlungen im Alter sein. Diese Maßnahme soll mehr Planungssicherheit bieten. Zudem wird es möglich sein, mehrere Abfertigungskonten zusammenzulegen, was für mehr Übersichtlichkeit sorgt. Standardisierte Veranlagungsmodelle mit unterschiedlichen Risikostufen sollen den Beschäftigten helfen, ihre Anlagen besser zu steuern.

Ein weiterer Pluspunkt ist die angestrebte Transparenz bei Kosten und Erträgen, die einen Vergleich zwischen den Anbietern erleichtern soll. In Härtefällen, etwa bei längerer Arbeitslosigkeit oder schwerer Krankheit, wird den Beschäftigten auch ein Zugriff auf ihre Gelder ermöglicht. Finanzminister Markus Marterbauer hat bestätigt, dass das neue System 2027 in Kraft treten wird, während der konkrete Gesetzesentwurf bis April 2026 erwartet wird.

Ein Blick zurück: Die Entwicklung der betrieblichen Altersvorsorge

Die Wurzeln der betrieblichen Altersvorsorge in Österreich reichen bis ins Jahr 1990 zurück, als die ersten Pensionskassen eingeführt wurden. Diese Zeit markierte den Beginn eines dynamischen Marktes mit vielen Neugründungen und Experimentierfreude. Im Gründungsjahr des Pensionskassengesetzes entstanden neun überbetriebliche Anbieter, auch wenn nicht alle erfolgreich waren. Der Boom bei den betrieblichen Pensionskassen, die Unternehmen für ihre Mitarbeitenden gründeten, führte dazu, dass bis 2000 bereits über 5.000 Arbeitgeber ein Pensionskassenmodell einführten.

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In den 1990er-Jahren profitierten die Pensionskassen von günstigen Rahmenbedingungen an den Kapitalmärkten, was zu einer hohen Akzeptanz bei Unternehmen und einem steigenden Vertrauen der Arbeitnehmer führte. Dennoch kam es Ende der 1990er-Jahre zu einer Konsolidierungsphase, in der zahlreiche Anbieter vom Markt verschwanden. Heute ist der Fachverband der Pensions- und Vorsorgekassen eine zentrale Interessenvertretung und spielt eine bedeutende Rolle in der Zusammenarbeit zwischen Sozialpartnern und Politik.

Während die Reform der Altersvorsorge in Österreich viele positive Aspekte verspricht, äußern Finanzexpert:innen auch Skepsis. Sie fordern, dass ein Teil des Geldes in renditestärkere Anlagen wie Aktien investiert werden darf. Aktuell erhalten Personen mit betrieblicher Zusatzpension im Schnitt 419 Euro monatlich, 14-mal im Jahr. Der Fachverband warnt jedoch vor möglichen Gefahren durch Einmalauszahlungen bei Pensionsantritt und fordert weiterhin, die Rahmenbedingungen zu optimieren.

Die kommenden Jahre werden entscheidend sein, um die Altersvorsorge in Österreich fit für die Zukunft zu machen. Die Reform der Abfertigung Neu könnte der Schlüssel zu einer nachhaltigeren und gerechteren Altersversorgung sein.