Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut, das in vielen demokratischen Gesellschaften als Grundpfeiler gilt. Doch in der heutigen Zeit sehen sich Journalistinnen und Aktivistinnen zunehmend mit Bedrohungen konfrontiert, die ihre Arbeit gefährden. Ein besonders heimtückisches Instrument sind die sogenannten SLAPP-Klagen, die für „Strategic Lawsuits Against Public Participation“ stehen. Diese rechtlichen Angriffe zielen darauf ab, Kritikerinnen durch hohen finanziellen Druck und den damit verbundenen Aufwand einzuschüchtern.

Wie Amnesty International Österreich feststellt, ist die aktuelle rechtliche Lage besorgniserregend. Über 90 % der SLAPP-Fälle könnten ohne weitreichende Schutzmaßnahmen ungeschützt bleiben. Die EU hat zwar eine Anti-SLAPP-Richtlinie beschlossen, doch diese stellt nur einen Mindeststandard dar. Österreich muss darüber hinausgehen, um wirklich für Presse- und Informationsfreiheit zu sorgen. Notwendige Maßnahmen umfassen innerstaatliche Verfahren sowie Regelungen im Straf- und Verwaltungsrecht, die nicht von der EU-Richtlinie abgedeckt sind.

Gesetzliche Maßnahmen gegen Einschüchterungsklagen

Am 10.12.2025 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf verabschiedet, der gegen Einschüchterungsklagen vorgeht. Dieser Entwurf zielt darauf ab, Journalisten, Aktivisten und Wissenschaftler besser zu schützen, die sich an öffentlichen Debatten beteiligen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betont, dass die freie Meinungsäußerung von zentraler Bedeutung ist. Künftig sollen Gerichte in der Lage sein, solche Klagen schneller abzuweisen, wenn sie lediglich zur Einschüchterung dienen.

Ein zentraler Punkt des Gesetzentwurfs sind höhere finanzielle Hürden für Kläger und eine erleichterte Kostenrückerstattung für Beklagte. Doch das Gesetz gilt nur für grenzüberschreitende Klagen, die mehrere EU-Mitgliedstaaten betreffen. Die Implementierung dieser Regelungen ist ein Schritt in die richtige Richtung, um dem Machtungleichgewicht zwischen Klägern und Beklagten entgegenzuwirken.

Bedrohung durch Messenger-Überwachung

Gleichzeitig wirft die im Juli 2025 beschlossene „Messenger-Überwachung“ einen Schatten auf die Pressefreiheit. Diese neue Gesetzgebung wird als potenzielle Bedrohung angesehen, da invasive Spyware gezielt gegen Journalistinnen eingesetzt wird. Ein Beispiel dafür ist die Spyware Pegasus, die 2021 in mindestens 20 Ländern 180 Journalist*innen überwacht hat. Behörden könnten durch solche Technologien unbemerkt Smartphones und Computer infizieren und überwachen.

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Die Kombination aus SLAPP-Klagen und der Möglichkeit der Messenger-Überwachung stellt eine ernsthafte Herausforderung für die Pressefreiheit in Österreich dar. Betroffene von SLAPP-Klagen sollten umfassende Wiedergutmachung sowie rechtliche, finanzielle und psychologische Unterstützung erhalten, um die Folgen solcher Angriffe abzumildern.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie und die neuen gesetzlichen Maßnahmen sind notwendig, um die freie Meinungsäußerung zu schützen. Doch es bleibt abzuwarten, wie effektiv diese Regelungen in der Praxis sein werden. Der Fall der maltesischen Investigativ-Journalistin Daphne Caruana Galizia, die 2017 ermordet wurde und zuvor mit zahlreichen Verleumdungsklagen konfrontiert war, zeigt die Dringlichkeit dieser Problematik.

Insgesamt ist es entscheidend, dass Österreich die Herausforderungen, die SLAPP-Klagen und invasive Überwachung mit sich bringen, ernst nimmt und aktiv daran arbeitet, die Pressefreiheit zu fördern und zu schützen. Nur so kann eine lebendige und kritische Öffentlichkeit erhalten bleiben.