Heute, am 28. April 2026, gedenkt Wien der vielen Arbeitsunfälle, die in den letzten Jahren tragische Folgen hatten. Anlässlich des „Workers’ Memorial Day“ fordert die Arbeiterkammer Wien (AK Wien) dringend strengere gesetzliche Schutzmaßnahmen für Beschäftigte. Diese Forderung wurde besonders laut, nachdem ein Kranführer am Alsergrund vier verstorbene Kollegen bergen musste. In Österreich starben in den letzten zehn Jahren insgesamt 757 Menschen bei Arbeitsunfällen, wobei 195 davon aus der Baubranche stammen. Ein trauriger Rekord, der nicht nur die Zahlen, sondern auch die psychischen Belastungen für die Betroffenen in den Fokus rückt.
Die AK Wien hebt hervor, dass die psychischen Auswirkungen solcher traumatischen Ereignisse oft unterschätzt werden. Silvia Rosoli, die Leiterin der Abteilung Arbeitnehmer:innenschutz der AK Wien, macht deutlich, dass viele Betroffene nicht einmal bemerken, dass sie nach einem solchen Vorfall nicht mehr einsatzfähig sind. Die derzeit bestehenden Regelungen zur verpflichtenden Freistellung und zur psychologischen Nothilfe gelten lediglich im Eisenbahnbereich, während andere Branchen wie das Bauwesen, die Pflege oder die Industrie dringend ähnliche Schutzmaßnahmen benötigen.
Dringende Notwendigkeit für psychologische Unterstützung
Psychische Traumatisierungen nach Extremereignissen sind weit verbreitet. Beispiele dafür sind Überfahrtraumen bei Lokführern, Raubüberfälle im Handel oder Amokläufe an Schulen. Besonders betroffen sind Berufsgruppen wie Zugbegleiter, Rettungskräfte, Krankenschwestern und Pflegekräfte, die häufig intensiven Kontakt zu Kunden haben. Auch Beschäftigte, die als Ersthelfer oder Zeugen von schweren Unfällen agieren, sind einem hohen Risiko ausgesetzt, psychisch zu erkranken.
Die gesetzliche Unfallversicherung spielt hier eine zentrale Rolle, da sie für die Behandlung und Entschädigung psychischer Störungen bei Arbeitsunfällen zuständig ist, selbst wenn keine körperlichen Verletzungen vorliegen. Es ist essenziell, dass Arbeitgeber die Gesundheitsgefährdungen ihrer Beschäftigten ernst nehmen und geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen. Das Arbeitsschutzrecht sieht vor, dass alle Tätigkeitsbereiche, sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst, ein sicheres Arbeitsumfeld gewährleisten müssen.
Arbeitsschutz und Prävention
Das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitssicherheitsgesetz bilden die Grundlage für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gesundheitsgefährdungen zu beurteilen und Schutzmaßnahmen umzusetzen. Dazu gehört auch, dass sie Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen dokumentieren müssen. Insbesondere für schutzbedürftige Gruppen wie Jugendliche oder Menschen mit Behinderungen sind besondere Gefahren zu berücksichtigen.
Die sofortige Meldung von Unfällen ist von entscheidender Bedeutung, um Versicherungsleistungen und die notwendige medizinische Versorgung sicherzustellen. Die AK Wien und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) betonen, dass Arbeitsunfälle häufig durch scharfe Werkzeuge, Stürze oder rutschige Böden verursacht werden – ein Thema, das alle Branchen betrifft, sei es im Büro, in der Pflege, auf der Baustelle oder in der Fabrik.
Die Zeit drängt, und es ist höchste Zeit, dass die Forderungen nach umfassenderen psychologischen Hilfsangeboten und Schutzmaßnahmen für alle Beschäftigten ernst genommen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer nicht nur ein Schlagwort bleibt, sondern tatsächlich in den Mittelpunkt der Arbeitsschutzmaßnahmen gerückt wird.